Sprache auswählen

Informationen für die Schriftenverteilung

Grundsätzliches

Vielen Dank für das Engagement in der Schriftenverteilung. Damit dies auch weiterhin gelingt und nicht zum Ärgernis für sich selbst oder anderen wird, sind hier wichtige Verhaltenshinweise aufgeführt. 

 

Verteilung planen

Eine Verteilung soll geplant werden: 

  • Prüfen Sie die Motivation für eine Verteilung: Geht es darum, Menschen für Jesus Christus zu gewinnen?
  • Beten Sie vorbereitend dafür, dass Gott Türen und Herzen zur Verteilung öffnet, am besten mit Unterstützung von der Kirchgemeinde oder gleichgesinnten Freunden. Dies macht auch Sinn, wenn spontan einzelne Schriften verschenkt werden;
  • Aus einer Verteilung können Gespräche entstehen: Viele Menschen sind offen dafür. Die Bereitschaft, deren Fragen beantworten zu können sollte vorhanden und gut vorbereitet sein;
  • Andere reagieren aber auch ablehnend. Diesem muss in Liebe und mit Freundlichkeit begegnet werden können. Vielleicht gibt Gott diesen Menschen eine nächste Chance, aber die Begegnung hat wenigstens zum Denken angeregt;
  • Unsere Literatur nur im unmodifizierten Original und kostenlos abgeben.

 

Rechtliche Hinweise

Zuallererst: Respektieren Sie die örtlich geltenden Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Die folgenden Hinweise dienen nur zur Orientierung, können aber nicht alle Anforderungen abdecken. In den westlichen Ländern darf in der Regel sein persönlicher Glaube öffentlich bekannt und Druckerzeugnisse wie unsere Literatur dürfen auf öffentlichem Grund verschenkt werden.

Darüber hinaus gibt es jedoch Einschränkungen (nicht abschliessend):

  • In öffentlichen oder privaten Einrichtungen wie Verkehrsbetriebe, Stadien, Parkhäuser, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Seniorenheime, Einkaufszentren, Kirchen, etc. ist immer vorab eine Genehmigung der zuständigen Stelle erforderlich;
  • Für Büchertische auf öffentlichem Grund in einer Wohngemeinde wird oft eine schriftliche Genehmigung durch die örtliche Gemeindeverwaltung oder der (Gewerbe-)Polizei verlangt;
  • Fahrzeuge wie Autos, Zweiräder, etc. sind geschütztes Privateigentum und es dürfen keine Schriften einfach 'untergeklemmt' werden;
  • Kindern soll nur im Beisein und mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretenden Literatur abgegeben werden;
  • Hinweise wie „Bitte keine Werbung“ an Briefkästen sind rechtsverbindlich und gelten auch für unsere (unadressierte) Literatur. Alternativ kann hier zum Beispiel eine persönliche Begegnung an der Haustüre versucht werden.

 

Schlussbetrachtung

Menschen mit der Frohen Botschaft zu erreichen ist eine segensreiche Aufgabe. Aber die Verteilenden tragen auch eine Verantwortung, dass die Empfangenden das Evangelium nicht schon vor der Haus- oder Herzenstüre ablehnen, weil vielleicht gegen ihren Willen vorgegangen wurde. Agieren Sie somit sorgfältig und beherzigen Sie auch die obigen Hinweise.


Viel Freude und Segen beim Ausstreuen der Guten Saat!

ANGP-Sekretariat
Postfach 208
4852 Rothrist
SCHWEIZ
Tel: +41 (0)62 794 25 26
E-Mail: info @ angp.ch